Ludwigsburger Schulen auf dem Weg in die digitale Welt

Ausgangssituation und Rahmen

Im vergangenen Jahr sind zwischen Bund und Ländern die Voraussetzungen für eine erhebliche Mittelzuwendung an die Schulträger in Deutschland für die Digitalisierung der Schulen geschaffen worden. Dies kommt auch der Stadt Ludwigsburg unmittelbar zu Gute. Die zentrale Frage ist: Wie setzt Ludwigsburg die Mittel und die damit verbundenen Leistungen um? Wie machen wir das Beste daraus für unsere Stadt?

Im Mai 2019 haben die zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder nach mehr als zweijährigen Verhandlungen die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ geschlossen und unterschrieben. 

 

Stefanie Knecht

Hauptpunkt dieser Vereinbarung ist die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder und Gemeinden für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur (§ 1). Gemeint sind damit konkret allgemeinbildende und berufliche Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (§ 2).

Verbunden sind damit weitere Leistungen der Länder.

https://www.fdp-ludwigsburg.de/2020/05/03/ludwigsburger-schulen-auf-dem-weg-in-die-digitale-welt/

Hauptempfänger der Finanzhilfen mit 90% der Mittel sind die Gemeinden. Zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung hat die Mehrzahl der Länder in den letzten Wochen und Monaten Förderrichtlinien bzw. in Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Die baden-württembergische Verwaltungsvorschrift (VV) des Kultusministeriums datiert auf den 15. August 2019 und ist am 7. September 2019 in Kraft getreten (Az. 53-0278.4-07/5). Insgesamt erhält Baden-Württemberg im Förderzeitraum eine Finanzhilfe von € 650.640.000.

Die VV legt relativ genau fest, was, in welcher Form und unter welchen Randbedingungen in den einzelnen Gemeinden/ bei den Schulträgern gefördert werden kann. Dazu zählen u. a. ein sog. Medienentwicklungsplan je Schule (Nr. 5.1 der VV), ein Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support, das je Schulträger zur Verfügung stehende Budget (Nr. 6.4 der VV) sowie das Verfahren unter Beteiligung der L-Bank als Bewilligungsstelle.

Im August hat das Land die Schulträger über das ihnen jeweils zur Verfügung stehende Budget informiert. Seit 1. Oktober 2019 können Schulträger Mittel aus dem DigitalPakt beantragen (Pressemeldung vom 1. 10. 2019 auf der Website des Kultusministeriums).

Fragen an die Verwaltung:

Die FDP bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche Stelle in der Verwaltung der Stadt ist mit dem Antragsverfahren befasst?

  • Welche Höhe hat das der Stadt durch das Kultusministerium mitgeteilte Förderbudget (siehe Nr. 6.4 der VV und Pressemeldung v. 1.10.)?

  • Hat die Stadt ein Konzept für die Umsetzung dieser Förderung und die Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen und Auflagen (u. a. Medienentwicklungsplan, Infrastrukturausstattung, Betriebskonzept, Lehrerfortbildung, auch Einsatzszenarien im Unterricht)?

  • Wann und in welcher Form wird sich der Gemeinderat mit dem Gesamtthema beschäftigen?

  • Welche Expertise zum Gesamtthema ist in Verwaltung und Rat vorhanden?

  • Wird die Stadt externes Fachwissen und Erfahrung einbeziehen?

  • Kennt die Stadt die Empfehlungen und Hilfen des Landesmedienzentrums (LMZ) zum Thema?

  • Gibt es dazu bereits einen Zeitplan?

 

Stefanie Knecht  

Johann Heer Jochen Eisele Sebastian Haag

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