Finanzminister Steinbrück und die etwas andere Wahrzeit zum Steuerkonzept

Die SPD behauptet, bereits heute wäre eine vierköpfige Familie bei 40.000 Euro steuerfrei – das FDP-Steuerkonzept würde diese Familie also gar nicht entlasten.

Das ist falsch!

Bundesfinanzminister Steinbrück nimmt wie üblich das FDP-Steuerkonzept nicht zur Kenntnis, sondern macht auf ziemlich durchsichtige Weise Wahlkampf. Denn Fakt ist: Mit dem FDP-Steuerkonzept hat diese Familie 2.331 Euro mehr Netto im Jahr.

Ursache für die Steinbrück’sche Fehlleistung ist folgendes: Steinbrück stellt der (von der Familie) gezahlten Steuer das (vom Staat) gezahlte Kindergeld gegenüber. Unsere Beispielsfamilie mit 40.000 Euro hat dann also 3.842 Euro Steuern gezahlt, gleichzeitig aber 3.936 Euro Kindergeld erhalten: Macht nach Steinbrück’scher Lesart ein Plus von 94 Euro im Jahr.

Die FDP dagegen hat bei ihrer Rechnung das Kindergeld nicht mit einbezogen. Denn für die FDP ist die Sicht der Bürger entscheidend. Und die Bürger verstehen die Kindergeldzahlung nicht als Minderung ihrer Steuerlast, zumal bei vielen Familien auch Kindergeldempfänger und Steuerzahler nicht identisch sind. Würde man die Steinbrück’sche Art der Rechnung für das FDP-Steuerkonzept auf unsere Beispielsfamilie anwenden, wäre diese Familie steuerfrei und hätte (ohne Änderungen beim Kindergeld) 2.425 Euro zusätzlich. Macht ein Netto-Plus von 2.331 Euro im Vergleich zu heute.

Das Manöver von Finanzminister Steinbrück sehr durchsichtig: Er muss das Kindergeld mit einbeziehen, sonst würde sich seine These nicht halten lassen und die FDP hätte doch recht: Denn ohne die Einbeziehung von Kindergeld in die Rechnung sieht das Ergebnis ganz anders aus.

Nach FDP-Konzept ist die Familie steuerfrei, nach geltendem Recht steuerpflichtig mit 1.004 Euro im Jahr.

Das FDP-Steuerkonzept ist entlastet in jedem Fall, weil

  1. der Freibetrag für die Kinder 8.004 € beträgt, im geltenden Recht 6.024 €;
  2. der FDP-Stufentarif bei jedem Einkommen niedriger als der geltende Tarif ist;
  3. im FDP-Modell sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig sind, im geltenden Recht (trotz der Änderungen bei der Krankenversicherung) diese Beträge aber nur gedeckelt abzugsfähig sind.

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