Die Ludwigsburger FDP – Gemeinderatsfraktion sieht sich bestätigt: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bestätigt Nutzen von mobilen Luftfiltern in Schulen.
Ludwigsburg, 28.7.21. Die Gemeinderatsfraktion der FDP Ludwigsburg fühlt sich durch das aktuelle wissenschafltiche Positionspapier der Deutschen Forschungsgesellschaft (DGF) bestätigt, dass kurzfristig einsetzbare mobile Luftreiniger in Klassenzimmern zum indirekten Schutz ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen gegen das Infektionsgeschehen darstellen.
Im FDP-Antrag 108/21 vom 25. März 2021 ist begründet, dass „Fachleute und wissenschaftliche Studien bestätigen, dass mobile Luftreiniger neben den geltenden AHA-L-Regeln ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung darstellen“. Der Antrag vor vier Monaten hat das Ziel, dass in Ludwigsburger Schulen nach den Sommerferien „Schul-Normalbetrieb“ mit größtmöglicher Sicherheit aller am Schulleben Beteiligter stattfindet und ein wiederholte Schulschließungen vermieden werden.
„Nachdem unsere Schulen leider nach wie vor nicht hinreichend ausgestattet sind, es keine STIKO Impfempfehlung für 12 bis 16-jährige Schüler/innen gibt, sind – wie von der DGF empfohlen – mobile Luftreiniger eine dringliche Lösung, damit wir nach den Ferien, mit erhöhten Infektionsrisiken durch die Delta-Variante, Präsenzunterricht stattfinden lassen können,“ so ist sich Stadträtin Stefanie Knecht sicher und stellt weiter klar, dass „die DGF zudem festgestellt hat, dass partikelfiltrierende FFP2-Masken oft nicht über lange Zeiträume getragen werden können und sich somit nicht für den Schulbesuch eignen.“
Auszüge aus dem Positionspapier der Deutschen Forschungsgesellschaft:
"Ein starker Luftwechsel kann durch Fensterlüftung, fest installierte raumlufttechnische Anlagen oder mobile Raumluftreiniger*** (s.u.) erfolgen. Ein schneller Luftaustausch durch Fensterlüftung erfordert regelmäßiges Querlüften (6- mal pro Stunde, Durchzug durch Öffnen von Fenstern auf gegenüberliegenden Raumseiten, ggf. auch in benachbarten Räumen) oder ebenso häufiges Stoßlüften (durch vollständiges Öffnen aller vorhandenen Fenster in dem genutzten Raum). Durch einen Ventilator im Fenster kann das indirekte Infektionsrisiko weiterreduziert werden.
Fest installierte raumlufttechnische Anlagen sollten bei maximalem Volumenstrom mit 100 Prozent Außenluft (keine Umluft) betrieben werden. Sind diese Maßnahmen technisch nicht möglich (keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden, zu wenig Fenster, die geöffnet werden können), physikalisch nicht wirksam (kein Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen, kein ausreichender Wind vor den Fenstern), nicht praktikabel (Unterbrechung von Arbeitsabläufen) oder nicht zumutbar (zu kalt, Zugluft, zu laute Außengeräusche), ist eine Reduktion der Virenlast mit leistungsstarken mobilen Raumluftreinigern*** möglich.
Im Gegensatz zu fest installierten raumlufttechnischen Anlagen können hochwertige, leistungsstarke mobile Luftreiniger kurzfristig installiert werden. Da die Fensterlüftung, raumlufttechnische Anlagen und mobile Raumluftreiniger nur vor der indirekten Infektion schützen, aber keinen Schutz vor direkten Infektionen bieten, stellen sie keinen Ersatz für Masken jeglicher Art dar. Aber in Kombination mit Maßnahmen, die vor direkten Infektionen schützen, wie Abstand, OP- Masken, gute Mund-Nasen-Bedeckungen [11] oder transparente Schutzwände [21–23], ist ein umfassender Infektionsschutz in Innenräumen möglich.
Alternativ oder ergänzend zu den o. g. Maßnahmen können gute und fest sitzende partikelfiltrierende Masken** in Innenräumen genutzt werden, die sowohl vor der direkten als auch vor der indirekten Infektion einen sehr guten Schutz bieten und gleichzeitig die Freisetzung großer Mengen Aerosolpartikel in den Raum verhindern [11]. Diese partikelfiltrierenden Masken können aber oft nicht über lange Zeiträume getragen werden und sind daher in der Regel für den Schutz über den gesamten Arbeitstag oder Schulbesuch nicht geeignet.
Diese Masken sollten aber konsequent in Innenbereichen getragen werden, die anderweitig nicht geschützt werden können (z. B. Fahrstuhl, Flure, öffentlicher Nahverkehr, Taxi), und von Beschäftigten mit engem Personenkontakt (z. B. medizinischer Bereich, Pflegepersonal, Kellner). Somit stellen partikelfilternde Masken eine gute Möglichkeit zum eigenverantwortlichen, kurzfristigen Selbst- und Fremdschutz dar, auch wenn keine Maskenpflicht besteht und die Immunisierung der Bevölkerung fortgeschritten ist."
Der Autorin des FDP-Antrags, Stefanie Knecht, ist wichtig, „dass die Bildungsschere nicht weiter auseinander geht und dass es im Herbst beginnenden dritten Corona-Schuljahr nicht zu weiteren Unterrichtsausfällen kommen darf. Die aktuellen Meldungen von Psychologen über ernstzunehmende Erkrankungen von Jugendlichen sind zudem höchst besorgniserregend.“
Kontakt für Rückfragen: Stefanie Knecht
Links:
Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG): https://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung_nr_34/index.html
Wissenschaftliches Positionspapier der DFG:
https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/corona_infos/positionspapier_aerosole.pdf
Fußnoten der DFG:
** zum Tragen von Masken:
Korrekt getragene und dicht sitzende zertifizierte Masken (nach der DIN-Norm EN149:2001 geprüft und gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 als persönliche Schutzausrüstung zugelassen, wie z. B. FFP2, KN95, N95) sind zur Vermeidung direkter und indirekter Infektionen am besten geeignet. Der Dichtsitz der Maske ist für ihre Effektivität mindestens genauso wichtig wie die Abscheideeffizienz des Materials, da die Viren beim Atmen primär den Weg des geringsten Widerstands folgen (Spalte am Maskenrand). Vor der indirekten Infektion bieten zertifizierte Masken einen sehr guten Fremd- und Selbstschutz. Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) und Mund-Nasen-Bedeckungen hingegen bieten gemäß der Medizinproduktrichtlinien 93/42/EWG keinen Selbstschutz vor indirekten Infektionen, weil die Aerosolpartikel am Maskenrand ungehindert ein- und ausströmen. Diese Masken bieten nur einen gewissen Fremdschutz vor direkten Infektionen, weil die schnelle Aerosolausbreitung nach vorne behindert wird. Eine Berührung der Maske während des Tragens ist zu vermeiden.
*** zur Leistung von mobilen Raumluftreinigern:
Die mobilen Raumluftreiniger sollten bei mittleren Raumgrößen (ca. 60‒100 m2) und einer maximalen Personenbelegung wie in Klassenräumen in der Lage sein, mindestens das 6- Fache des Raumvolumens pro Stunde zu filtern. Bei kleineren Räumen müssen aufgrund des geringeren Raumvolumens höhere Luftwechselraten sichergestellt sein. Bei großen Räumen (Kirchen, großen Geschäften, Empfangshallen) sind geringere Luftwechselraten ausreichend. Mobile Raumluftreiniger sollten über Filter der Klasse H13 oder H14 verfügen und leiser sein als der natürliche Lärmpegel im Raum (möglichst leiser als 50 dB(A) beim erforderlichen Volumenstrom entsprechend der Raumgröße), damit sie einen ausreichenden Schutz bieten und nicht abgeschaltet werden. Es ist oft sinnvoll, ein Gerät mit höherer Leistung auf niedrigerer Stufe zu betreiben als ein kleines Gerät auf maximaler Leistung, da das größere Gerät bei gleichem Volumenstrom deutlich leiser ist als ein kleines.