Vorratsdatenspeicherung – Argumente aus liberaler Sicht

Nach dem erfolgreichen umfangreichsten Massenklageverfahren in der deutschen Geschichte mit fast 35.000 Bürgern (zu denen auch viele Persönlichkeiten der FDP gehörten) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für nichtig erklärt. Derzeit prüft das Bundesjustizministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wie die zugrunde liegende EU-Richtline nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden kann. Dazu wird es in Kürze einen Vorschlag geben.

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