Weniger Abgeordnete im Landtag durch Wahlkreisreduzierung

Infostand der FDP Ludwigsburg zum Volksbegehren der FDP, zur Verhinderung eines XXL-Landtags. Am Samstag, 10.05.2025 beginnt ab 10:00 Uhr die Sammlung von Unterschriften in Ludwigsburg am Stadtkirchenplatz. Wir laden die Bürger ein, das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ der FDP zu unterstützen“ sagte der FDP-Ortsvorsitzende Oliver Martin. „Nach dem neuen Landtagswahlrecht droht ein Landtag mit über 200 Abgeordneten statt der gesetzlich vorgesehenen 120. Die FDP hält einen solch überdimensionalen Landtag für unnötig und zu teuer. Deswegen wollen wir eine Änderung des Wahlrechts erreichen“ erläutert Martin weiter.
„Es kann nicht sein, dass die Politik stets das Sparen predigt, die Parlamente aber immer größer werden. Deshalb laden wir die Bürgerinnen und Bürger ein, mit einer Unterschrift dazu beizutragen, hier ein klares Signal zu setzen“ ergänzt der FDP-Landtagskandidat Wolfgang Vogt. „Wir wollen, dass der Landtag bei sich selbst spart und nicht immer weiter anwächst. Mehr Abgeordnete sind keine Garantie für bessere Politik“ betonte Vogt weiter.
Das Anliegen der FDP war zunächst vom Landesinnenminister Thomas Strobl abgelehnt worden. Vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ist er auf ganzer Linie gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hielt die Klage ausdrücklich für notwendig und erklärte, die Antragsteller der FDP „haben in vollem Umfang obsiegt“. Wolfgang Vogt erläutert weiter „seit dem 05.Mai läuft die Stimmsammlung auf allen Rathäusern im Land; in Ludwigsburg können die Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Stadt in der Wilhelmstraße neben dem Rathaus unterschreiben. Oder natürlich jederzeit auf Infoständen der FDP. Das erforderliche Formular und alle weiteren Informationen stehen auch unter www.fdpbw.de/volksbegehren zur Verfügung. In den Rathäusern endet die Sammlung am 04.08.2025 bei der FDP geht die Sammlung noch bis zum 04.11.2025 weiter. Stimmberechtigt, sind Bürgerinnen und Bürger, die zum Landtag in BW wahlberechtigt sind.“
„Inhaltlich sieht unser Entwurf vor, künftig für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg die gleiche Wahlkreiseinteilung heranzuziehen, wie bei den Bundestagswahlen und damit die Zahl der Direktmandate von 70 auf 38 zu reduzieren. Die Mindestgröße des Landtags von 120 bleibt damit erhalten und wird voraussichtlich recht genau erreicht, statt der aktuell 154 Abgeordneten oder gar potenziell über 200, die uns Experten für das neue Wahlrecht prognostizieren“ stellt Wolfgang Vogt abschließend klar.