Kein Ballermann am Neckarstrand

Der von Architekt Zeltwanger kurzfristig geplante Beach am Neckar wurde mit knapper Mehrheit im Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt (BTU) abgelehnt. Neben inhaltlichen und organisatorischen Mängeln waren auch planerische Defizite ausschlaggebend für die Ablehnung.

Die reißerische Überschrift eines Flugblattes „Ballermann am Neckarstrand“ sollte die Bevölkerung von Hoheneck und Neckarweihingen gegen dieses Projekt mobilisieren. Tatsächlich ist es in kurzer Zeit den Verfasserinnen gelungen, ca. 380 Unterschriften gegen dieses Projekt zu sammeln. Dies war jedoch nicht ausschlaggebend für die Ablehnung. Wir können uns grundsätzlich solche Einrichtungen, vor allem für die Jugend, im ganzen Stadtgebiet vorstellen, also auch am Neckarstrand. In der Vorlage zur Sitzung des BTU am 24.6.10 wurde nur ein Standort vorgeschlagen. In einer Vorlage zur Sitzung der Stadtteilausschüsse von Hoheneck und Neckarweihingen am 31.5.10 ist von 12 möglichen Standorten die Rede, die jedoch weder aufgeführt noch bewertet wurden.

So kann eine Standortfestlegung u.E. nicht erfolgen. Die Bewertung mit Kriterien wie Erschließung mit ÖNPV, Parkierung, Lärm, Nachbarschaft, Naturverträglichkeit, Verfügbarkeit, Konflikte und vieles andere mehr muss zwingend vor einer Entscheidung zugunsten eines Standorts erfolgen. Weiter ist eine sorgfältige Planung, Abstimmung mit allen Beteiligten und die Einbeziehung und Mitnahme der Bevölkerung zwingend erforderlich. All dies ist nicht oder nur unzulänglich erfolgt. Zudem ist der Planungs- und Zeitablauf nicht akzeptabel. So wurde bei der Sitzung des BTU am 6.5.10 unter dem Punkt „Verschiedenes“ das Projekt als Skizze in viel größerem Ausmaß beiläufig vorgestellt, mit dem Ziel die Arbeiten bereits im Juni zu beginnen! Ich habe in der Sitzung des BTU am 24.6.10 die Verwaltung aufgefordert, erst die Standortdiskussion zu führen und die Kriterien festzulegen, bevor eine solche Entscheidung gefällt werden kann.

Ach ja, es gab auch noch genügend inhaltliche Kritikpunkte, wie mögliche Verlärmung, Parkierung, Störung des neu renaturierten Ufers in unmittelbarer Nachbarschaft, Verschmutzung der angrenzenden Bereiche etc. Mutmaßungen, die bei einer sorgfältigen Planung und Abstimmung hätten zumindest teilweise ausgeräumt werden können.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass im Bericht der LKZ nur die positiven Stellungnahmen erwähnt wurden, die kritischen und ablehnenden Beiträge wurden nicht erwähnt!

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